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BeitragVerfasst: Mo 1. Sep 2014, 19:01 
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Hallo

ich möchte eine kleine Fotoausstellung machen. Eine Bank stellt mir dafür die Räumlichkeiten zur Verfügung. Nun möchte ich auch Fotos ausstellen wie z.B. in diesem Thread:

40456504nx51499/menschen-f21/hab-heute-auch-mal--und-quotstreetfofografie-und-quot-probiert-t9673.html

Und zwar das Bild im zweiten Teil Nr. 2 Bild Nr. 3 mit den alten Herren. Darf ich solche Bilder überhaupt ausstellen. Sie wurden während einer öffentlichen Veranstaltung gemacht. Es waren Zuschauer beim Musikerbundesfest. Muß man die um eine Erlaubnis fragen, wobei ich die aber überhaupt nicht kenne.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

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LG Bernd

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BeitragVerfasst: Mo 1. Sep 2014, 19:13 
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Ja, darfst Du.



§ 23 Abs. 1, Punkt 3

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Thomas



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BeitragVerfasst: Mo 1. Sep 2014, 19:13 
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Ich würde mal sagen, dass du das Bild ohne Genehmigung der Drei nicht öffentlich zeigen darfst.
Dass sie Zuschauer sind, ist an Hand des Bildes nicht erkennbar.

Etwas anderes ist es, wenn du einen Musikumzug zeigst, auf dem sich 100 Leute als Zuschauer befinden.

Du kannst es natürlich riskieren, wo kein Kläger, da auch kein Richter.
Aber falls sie klagen würden, hättest du vermutlich schlechte Karten und die Bank würde sicherlich Schadensersatzansprüche an dich weiterleiten.

Im Forum zeigen hat eine andere Dimension, als öffentlich in der Bank auszustellen, wo sicherlich Leute sind, die die Personen kennen.
Vielleicht kannst du jemand finden, der die Drei kennt und du bekommst die Erlaubnis.
Das Bild hätte es verdient. ;)

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Hannes

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BeitragVerfasst: Mo 1. Sep 2014, 19:16 
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Nups hat geschrieben:
Ja, darfst Du.



§ 23 Abs. 1, Punkt 3

Sorry, aber das würde sich eher auf die Musiker beziehen, an Hand des Bildes ist absolut nicht erkennbar, dass diese Drei irgendwo teilgenommen haben.

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Hannes

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BeitragVerfasst: Mo 1. Sep 2014, 19:18 
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Hannes21 hat geschrieben:
Sorry, aber das würde sich eher auf die Musiker beziehen, an Hand des Bildes ist absolut nicht erkennbar, dass diese Drei irgendwo teilgenommen haben.

Nein, der Text ist völlig klar, was das angeht. Es reicht, wenn die abgelichteten Personen teilgenommen haben. Dass die Versammlung an sich erkennbar sein muss, wird nicht verlangt.

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BeitragVerfasst: Mo 1. Sep 2014, 19:25 
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Ehrlich gesagt bin ich immer noch etwas verwirrt. Gesetze kann man ja so oder so auslegen. Und vor Gericht gehts ja darum wer recht bekommt und nicht wer Recht hat.

Die Namen der Personen kann ich kaum in Erfahrung bringen, da waren tausende Besucher von außerhalb.

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BeitragVerfasst: Mo 1. Sep 2014, 19:33 
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pentaxnweby hat geschrieben:
Gesetze kann man ja so oder so auslegen.

Richtig, das ist dann die Rechtsprechung. Die habe ich nicht recherchiert, weil mir der Text eindeutig erscheint. Auch im professionellen Journalismus sieht man zuweilen Bilder von Einzelpersonen am Rande einer Veranstaltung. Was müsste ich denn beispielsweise machen, wenn ich professionell auf der Loveparade unterwegs bin? Immer dafür sorgen, dass ein Musikwagen mit im Bild ist? Das wäre absurd, da nicht einen hüpfenden Raver ablichten zu dürfen. Dann kannste als Foto-Journalist ja gleich zuhause bleiben.

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BeitragVerfasst: Mo 1. Sep 2014, 19:41 
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Siehe auch diese Informationen zum Thema: http://irights.info/artikel/auf-motivsu ... #more-5344 (http://irights.info/kategorie/themen/fotos-grafiken).

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Gruß aus OWL

Pentax KP & K-3 III. Für meine Bilder, Beiträge und/oder Anleitungen gilt (falls diese gefallen und von Nutzen sind) die . Bildbearbeitungen unter openSUSE mittels RawTherapee oder Darktable sowie Gimp.


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BeitragVerfasst: Mo 1. Sep 2014, 19:42 
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Nups hat geschrieben:
pentaxnweby hat geschrieben:
Gesetze kann man ja so oder so auslegen.

Richtig, das ist dann die Rechtsprechung. Die habe ich nicht recherchiert, weil mir der Text eindeutig erscheint. Auch im professionellen Journalismus sieht man zuweilen Bilder von Einzelpersonen am Rande einer Veranstaltung. Was müsste ich denn beispielsweise machen, wenn ich professionell auf der Loveparade unterwegs bin? Immer dafür sorgen, dass ein Musikwagen mit im Bild ist? Das wäre absurd, da nicht einen hüpfenden Raver ablichten zu dürfen. Dann kannste als Foto-Journalist ja gleich zuhause bleiben.


Ja, eigentlich hast Du das recht.

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BeitragVerfasst: Mo 1. Sep 2014, 19:51 
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tomm.fa hat geschrieben:


Zitat daraus:

"Das Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) legt fest, dass man eine Erlaubnis braucht, wenn man Fotos von Personen veröffentlichen will: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“ (Paragraf 22 KUG) Wenn man als Hobbyfotografin Bilder ausschließlich für das private Fotoalbum macht, ist eine Erlaubnis nicht nötig."

Das ist falsch, denn bereits das Ablichten verletzt das Persönlichkeitsrecht - das hat nichts mit dem KunstUrhG zu tun!

Ich denke, den Text und seine Interpretation kann man nicht heranziehen (und ich persönlich kann auch einen Text nicht ernst nehmen, der im weiblichen Genus verfasst ist).

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