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BeitragVerfasst: Mo 19. Mai 2014, 23:26 
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Beiträge: 4055
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wenn man sich da mit Demut und Respekt aufhällt sagt da bestimmt keiner was.
Ich persönlich vermeide Bereiche mit irgendwelchen Menschen. Es muß ja nicht immer der Trauerzug sein, auch einzelne Personen möchten in ihrer Trauer oder Andacht nicht gestört werden. Wenn Du dich daran hällst geht das sicher in Ordnung.

Ach ja, meines Erachtens Hausrecht. In dem Fall Hausrecht der Kirche.
Und noch was: Auf dem jüdischen Friedhof eine Mütze aufsetzen! In Mainz steht das am Eingang, weiß ja nicht ob immer ein Schild da ist. Man muß auch die Glaubensregeln beachten, immerhin ist man Gast.

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BeitragVerfasst: Di 20. Mai 2014, 13:54 
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dicki hat geschrieben:
Ach ja, meines Erachtens Hausrecht. In dem Fall Hausrecht der Kirche.

In der Regel liegt die Zuständigkeit und damit auch das Hausrecht bei der kommunalen Verwaltung (Friedhofsamt) - nur als kleine Korrektur, falls man doch mal eine Genehmigung einholen muss/möchte.

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Gruß Evelyn


"Weißt Du, wie Du Gott zum Lachen bringen kannst? Erzähl ihm Deine Pläne."
Blaise Pascal (1623 - 1662)


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BeitragVerfasst: Di 20. Mai 2014, 14:54 
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Registriert: Fr 18. Jan 2013, 15:04
Beiträge: 5877
Wohnort: Heinsberg
Friedhöfe sind zwar öffentlich zugänglich, sie sind aber kein öffentlicher Raum. Die Kirchen/Städte (Friedhofsträger) erlassen daher Friedhofsordnungen/Friedhofssatzungen über alles, was erlaubt oder verboten ist. Daneben gibt es die sog. Panoramafreiheit. D.h. von außen darfst Du alles fotografieren, es sei denn, es ist explizit verboten. Ich darf z.B. von meinem Haus aus die JVA Heinsberg fotografieren. Auf dem Gelände der JVA brauchte ich eine Genehmigung.

Für kommunale Friedhöfe liegt das Hausrecht bei der Kommune. Da ist i.d.R. das Friedhofsamt zuständig. Wenn es eines gibt. Sosnt kann auch das Ordnungsamt oder das Bauverwaltungsamt zuständig sein. Da hilft ein Anruf bei der Verwaltung.

Die Kirche hat eigene Rechte. Für kirchliche Friedhöfe liegt das Hausrecht bei der Kirche. Hier hilft das zuständige Pfarrbüro oder die Verwaltung der GdG.

Kurzdarstellung:
I.d.R. ist das Fotografieren auf Friedhöfen nicht ausdrücklich verboten. Das heißt aber nicht, dass alles erlaubt ist. Urheberrechte könnten z.B. dagegen stehen (Skulpturen). Dann gibt es noch den postmortalen Persönlichkeitsschutz. Tote sind keine Grundrechtsträger mehr. In bestimmten Fällen können Angehörige aber Rechte geltend machen. So dürfen Verstorbene nicht kommerziell ausgebeutet oder ihre Daten missbraucht werden. Nach Mehrheitsmeinung gilt der Datenschutz für Lebende. Das Bundesdatenschutzgesetz enthält keine Regelungen für die Daten Verstorbener. Allerdings geht die Rechtsprechung davon aus: "je bekannter, desto länger Persönlichkeitsrecht nach dem Tod", "je länger tot, desto weniger Persönlichkeitsrecht". In jedem Fall sollte die sog. Trauerfrist eingehalten werden. Sie beträgt i.d.R. ein Jahr, bei Kindern ist sie länger anzusetzen.

Wie immer gilt: lieber vorher fragen, als hinterher Ärger zu bekommen.

Ich bin kein Jurist (aber ich habe mal öffentliche Verwaltung studiert). Das ist keine Rechtsberatung :ja:

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Gruß aus Heinsberg, Guido


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BeitragVerfasst: Di 20. Mai 2014, 16:45 
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GuidoHS hat geschrieben:
...Ich bin kein Jurist ...

Und ich hätte wetten könne, DASS!
:d&w:

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LG
Hannes

(Mein Fotostream bei )


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BeitragVerfasst: Di 20. Mai 2014, 17:22 
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:mrgreen:
Ich bewege mich auch nur sehr ungerne in den Gefilden meines ehemaligen Berufes :yessad:

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Gruß aus Heinsberg, Guido


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BeitragVerfasst: Mi 21. Mai 2014, 13:55 
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GuidoHS hat geschrieben:
Ich darf z.B. von meinem Haus aus die JVA Heinsberg fotografieren.
Ich bin auch kein Jurist, aber ich glaube, das stimmt so nicht. Der Begriff der Panoramafreiheit sagt aus, dass man private oder öffentliche Immobilien von öffentlichem Grund aus fotografieren darf. Also vom Bürgersteig vor Deinem Haus kann Dir niemand verbieten, die JVA zu fotografieren. Steigst Du für eine bessere Perspektive auf eine Leiter, oder gehst in Deine Wohnung im n-ten Stock, kann Dir das untersagt werden. Glaube ich.

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LG Frank





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BeitragVerfasst: Mi 21. Mai 2014, 14:46 
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Beiträge: 5877
Wohnort: Heinsberg
Kurzdarstellungen leiden daran, dass man nicht alles in epischer Breite darlegen kann. Ich will das auch weiter nicht vertiefen. Jedoch, nach Deiner Auslegung dürfte ich die JVA von der Straße aus fotografieren, nicht aber von meinem an der Straße liegenden Haus. Wollte ich also z.B. die Gänsewiese von meinem Haus aus fotografieren, dürfte die JVA nicht aufs Bild. Das gleiche Foto von der Straße aus wäre gestattet. Das passt nicht und es ist auch anders, denn

just den Fall "Foto der JVA aus dem Haus heraus" hat es gegeben. Wir hatten heftige Diskussionen mit der JVA und der Landesregierung über die Auswirkungen der Erweiterung der JVA (steht alles in der Aachener Zeitung, wir hatten auch Funk und Fernsehen hier, Petition an den Landtag etc.). In diesem Zusammenhang habe ich mehrfach die JVA aus meinem Haus heraus fotografiert. Die JVA-Leitung untersagte mir daraufhin, weiter Aufnahmen der JVA zu machen. Ich verlangte die Angabe der Rechtgrundlagen, man brachte sie nicht bei. Daraufhin habe ich mit dem Justizministerium diskutiert, das meine Rechtsauffassung schriftlich bestätigte.

Trotzdem ist natürlich nicht jedes "Panorama" erlaubt. Es gibt bei bestimmten Gebäuden generelle und spezielle Ausnahmen. Aber hier geht es ja um Friedhöfe.

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Gruß aus Heinsberg, Guido


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BeitragVerfasst: Di 27. Mai 2014, 14:19 
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Ich habe mal bei der Stadt Dresden angefragt wie es mit dem Thema Fotografieren auf den städtischen Friedhöfen aussieht. Das habe ich eben als Antwort bekommen:

"in der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Dresden für die städtischen Friedhöfe (Heidefriedhof, Urnenhain Tolkewitz, Friedhof Dölzschen und Nordfriedhof) ist in § 6 Abs. 3 Buchst. d) geregelt, dass ohne Auftrag der Angehörigen oder ohne Genehmigung der Friedhofsverwaltung nicht gewerbsmäßig fotografiert werden darf. Andere Einschränkungen für das Fotografieren gibt es nicht.



Wenn Sie allerdings Fotos von Grabsteinen veröffentlichen wollen, sieht die Sache schon anders aus. Hier sollten Sie sich die Genehmigung der Nutzungsberechtigten der Grabstelle geben lassen.



Mit freundlichen Grüßen"

Ich vermute mal das es in anderen Städten ähnlich aussieht.
Axel

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BeitragVerfasst: Di 27. Mai 2014, 18:29 
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Beiträge: 21028
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Das wichtigste Wort ist hier wohl: "gewerbsmäßig"!
Aber unsereiner geht ja nicht auf den Friedhof, um dann Grabsteine für einen Werbekatalog Katalog zu fotografieren.
Ich denke, so ähnlich wird es überall sein.

Wer dort Aufnahmen macht, die er gewerbsmäßig verwenden will, sollte vorher offiziell anfragen.

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LG
Hannes

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BeitragVerfasst: Mi 28. Mai 2014, 10:47 
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Registriert: Mi 3. Jul 2013, 22:03
Beiträge: 61
Wohnort: Dresden
Ich hatte einen Link hierher in meine Anfrage gepackt und gefragt was den speziell zu beachten sei (von den Sachen mal abgesehen die man mit bisschen gesunde Menschenverstand eh nicht machen sollte) und das ich Hobbyfotograf bin.

Axel

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