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BeitragVerfasst: Mo 5. Aug 2013, 20:11 
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Registriert: Mi 21. Dez 2011, 21:50
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Chefk0ch hat geschrieben:
@motomoto
TO ist v.A., wir sind hier im roten und nicht im blauen Forum ;)
Ok, ich ersetzte TO durch Bastian.. ;)

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BeitragVerfasst: Mo 5. Aug 2013, 20:37 
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Chefk0ch hat geschrieben:
@Hannes
phototechnisch für die Tonne ist abwertend, aber es ist Deine Meinung und die wollte ich u.a. lesen. ...

Also ich hab jetzt zweimal erläutert, wie ich das sehe, wenn es mir dann immer noch nicht abgenommen wird, dann kann ich es auch nicht ändern. :(
Ich werde das nächste mal dann schreiben, es spricht mich nicht so an, oder ich finde die Unschärfe zu dominant, oder ich schreibe wie so viele gar nichts dazu, dann ist es nicht ab-wertend, sonder gar-nicht-wertend. Egal....

_________________
LG
Hannes

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BeitragVerfasst: Mo 5. Aug 2013, 20:57 
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Beiträge: 405
Wohnort: Weserbergland
Hannes21 hat geschrieben:
Chefk0ch hat geschrieben:
@Hannes
phototechnisch für die Tonne ist abwertend, aber es ist Deine Meinung und die wollte ich u.a. lesen. ...

Also ich hab jetzt zweimal erläutert, wie ich das sehe, wenn es mir dann immer noch nicht abgenommen wird, dann kann ich es auch nicht ändern. :(
Ich werde das nächste mal dann schreiben, es spricht mich nicht so an, oder ich finde die Unschärfe zu dominant, oder ich schreibe wie so viele gar nichts dazu, dann ist es nicht ab-wertend, sonder gar-nicht-wertend. Egal....


Nein, eben nicht egal! Ich wollte ehrliche Meinungen lesen und wenn Du/Ihr das so seht dann auch gerne "abwertende", kritische und auch gerne ein "kannste Du in die Tonne kloppen. Da habe ich wesentlich mehr von als wenn jemand schreibt:"Schönes Foto" oder gelangweilt auf den Like Button klickt.

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Gruß
Bastian




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BeitragVerfasst: Mo 5. Aug 2013, 20:59 
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Registriert: Do 27. Dez 2012, 14:07
Beiträge: 1001
Das obere Bild funktioniert nicht alleine.
Erst wenn das Zweite, untere dazu kommt kann man das Mädchen einordnen und die Gedankenmühle springt an. Deswegen wird es wohl so, wie es bei dem anderen Forum eingestellt ist, nicht funktionieren.
Die Schulter (die viele Unschärfe) ist dann eben auch erst mit dem zweiten Bild irgendwie sinnbehaftet: "bedrohlich, unter Erwachsenen..."
Es könnte ja sonst auch sein, dass sie gegen Fremdenhass demonstriert und das Karohemd nur ein "netter" Mitdemonstrant ist.
edit: abgesehen davon, ist das Bild gut gesehen.

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Zuletzt geändert von Rica am Mo 5. Aug 2013, 21:58, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Mo 5. Aug 2013, 21:11 
An den TO:
Was auch immer das Mädchen denken mag .. hast Du das Veröffentlichungsrecht ?? Haben das Mädchen bzw. deren Erziehungsberechtigte einer Veröffentlichung im Internet zugestimmt ??


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BeitragVerfasst: Mo 5. Aug 2013, 21:21 
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Registriert: Mi 10. Okt 2012, 15:05
Beiträge: 1242
Wohnort: NRW, Home of the PEF-Underdog
Moin Bastian,

eines vorweg - das Thema finde ich weder schwierig noch zu politisch - ist in meinen Augen nur wieder die devote deutsche Haltung mit Bildern, die Bezug zur unrühmlichen deutschen Vergangenheit generieren könnten umzugehen. Für mich ist es wichtig so was sehen zu dürfen :wink:

Zum Foto:

Finde beide gut, das zweite ist besser - das zeigt mir die Baustelle (Zaun) die Deutschland mit dem Thema noch immer hat, zeigt den Widerstand (SPD-Plakat am Zaun) und zeigt einen Banner der Rechtsextremen mit eindeutiger Aussage (Bezug zur Jugend) und das Mädchen (angehende Jugendliche) im Bild steht trotzig dort und wird mit diesen Gegensätzen konfrontiert - am Blick sieht man - es gefällt dem Mädchen nicht - und dem Betrachter bleibt es überlassen wie er es interpretieren wird, zumal es keinen Ort gibt und es im Prinzip das "Überall" zeigt. Deshalb sage ich hier ganz klar "Danke" - solche Fotos bringen mich dazu länger darauf zu schauen und solche "Streetfotos" sind in meinen Augen wirklich klasse und um Längen besser als das übliche Streetzeugs, was man so sieht - und es lässt viel Spielraum beim Betrachten obwohl, oder grade weil es vom Inhalt derart komprimiert ist.

:cheers:

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LG Dirk :) -> PEF-Underdog


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BeitragVerfasst: Mo 5. Aug 2013, 21:42 
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LX MX hat geschrieben:
An den TO:
Was auch immer das Mädchen denken mag .. hast Du das Veröffentlichungsrecht ?? Haben das Mädchen bzw. deren Erziehungsberechtigte einer Veröffentlichung im Internet zugestimmt ??

Och nö, nicht schon wieder! :(

Natürlich hat er immer einen entsprechenden Vertrag in der Tasche, den er dann auch brav zückt und ihn sich dann ordnungsgemäß unterschreiben lässt, nachdem das Kleingedruckte einvernehmlich geklärt wurde! :klatsch:

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Hannes

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BeitragVerfasst: Mo 5. Aug 2013, 21:46 
Es gelten hier die §§ 22 ff. des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
(KunstUrhG).

§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die
Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung
erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der
Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder
Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder
vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen
teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren
Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes
Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

§ 33
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis
verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Die Forenbetreiber mögen das prüfen, ob hier eine Minderjährige in dieser Form zur Schau gestellt werden darf.


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BeitragVerfasst: Mo 5. Aug 2013, 21:53 
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Beiträge: 21028
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Oh je, jetzt wird der Zeigefinger noch mehr erhoben und die echten oder falschen Juristen kommen mit den Paragraphen!
SCNR. ;)

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Hannes

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BeitragVerfasst: Mo 5. Aug 2013, 22:13 
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Ich persönliche finde das erste Bild, fotografisch gesehen, absolut klasse. :thumbup: Es hat für mich eine extreme Aussagekraft, und meiner Meinung nach wird diese neben dem Gesichtsausdruck des Mädchens noch von der Schulter unterstützt. Diese Fotografie stimmt mich zutiefst traurig und ich denke es hat etwas zu heißen, wenn ein Bild solche Gefühle in einem Menschen auslösen.
(Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt, es ist schon etwas spät für mich und ich habe bestimmt 10 Minuten für diesen Absatz gebraucht... :gaehn: :shock: )


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