Zitat von Eichendoerfer in den Comments hier Quelle:
https://www.startnext.com/streetphotography/wall/Zitat:
Es ist mir, darüber hinaus, aber wichtig eine Sache klarzustellen, da es die eine oder andere kritische Stimme gibt (für die ich mich auch bedanke).
Mein Fall betrifft zunächst und ausschließlich die Kunstfreiheit. Die Fotografie, um die es geht ist im Rahmen einer Kunstausstellung entstanden und in einer Institution ausgestellt worden, die nicht kommerziell Fotografie vertreibt. (℅ Berlin ist keine Gallerie!).
Ich (und mein Anwalt) berufen uns auf den Artikel 23 KUG, Absatz 1 Nr 4:
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.htmlDieser Artikel regelt den Verwendungszusammenhang Kunst und nur darum geht es hier. Ich kann, werde und will nicht für alle erdenklichen Fälle der Fotografie- Produktion und Verbreitung einen Rechtsstreit führen.
Aber für den genannten Zweck werde ich es tun, da ich es für einen großen Verlust von Freiheit (der Kunst) halte, wenn die Bilder unserer Gegenwart kriminalisiert werden. Und man stelle sich nochmal vor, es gäbe die Bilder aus 100 Jahren Strassenfotografie nicht, die man heute mit dem größten Interesse betrachtet.
Der Fotograf will hier beileibe keinen Freibrief fuer jeden selbsternannten "Streetfotografen" erstreiten inklusive Veroeffentlichungsrechte. Ob seine Bilder letztendlich als Kunst gewertet werden, steht auf einem anderen Blatt. Oftmals sind ja Kuenstler auch zu Lebzeiten verkannt und die Gesellschaft macht sie erst spaeter dazu. Aber konzeptionelle Fotografie kann durchaus Kunst sein, und auch die Veroeffentlich in einer Ausstellung und ueber Ostkreuz spricht ja ein bisschen dafuer. Insofern verstehe ich diesen Gang vor Gericht. Den Schadensersatz der fotografierten Person hat das Gericht ja sowieso verworfen.
Ich bin insgesamt bei dem Thema Recht am eigenen Bild und Fotografie von Personen und die Veroeffentlichung zwiegespalten. Ich selbst moechte gerne entspannt fotografieren und nicht jedesmal verklagt werden, wenn ich Fotos mache und andere Personen auf dem Bild mit drauf sind, immerhin bin ich ja oftmals auch irgendwo Tourist und ich moechte auch die Moeglichkeit nutzen koennen, ab und an Bilder ins Netz zu stellen. Andererseits ist Bildmanipulation sehr leicht und ich moechte auf gar keinen Fall durch ein Bild von mir in einen anderen Kontext gebracht werden. Als aktiver Teilnehmer an diversen Mittelaltermaerkten jedoch bin ich automatisch Teil einer Szenerie und kaeme niemals auf den Gedanken, einem Besucher Fotos zu verwehren, obwohl ich davon ausgehen muss, dass diese irgendwann irgendwo im Netz landen und vielleicht auch mal auf Seiten, deren Nutzungsbedingungen mir nicht gefallen.
Andere Kulturen, gerade die Asiaten, haben da wohl eine komplett andere Einstellung zu diesem Thema, wie man ja sehr schoen hier im Forum im Thread
40456504nx51499/menschen-f21/sammeln-menschen-fotografieren-die-menschen-fotografieren-t11391.html sehen kann.
@C.D. zwischen "zufaellig im Bild gelandet" und "gezielt eine Person fotografiert" gibt es fuer mich durchaus einen Unterschied, und der ergibt sich fuer mich in Sachen Persoenlichkeitsrechte eher aus dem Kontext eines Fotos. Auf einer Website von Rechtsradikalen moechte ich nun mal gar nicht als "Beiwerk" erscheinen, weil ich zufaellig in der Innenstadt war und in eine Demo geraten bin. Andererseits kann mich gerne jeder gezielt aufs Korn nehmen, wenn ich aktiv im weiss-roten Verdi-Kittel unterwegs bin, da steh ich dazu.
@Kameltreiber: Persoenlichkeitsrecht ist kein Mist, es ist aber eben nicht komplett schwarz und weiss, und genau deshalb sind unsere Urteile in Deutschland meistens Einzelfallentscheidungen. Auch unsere Gerichtsbarkeit scheut sich, Generalfaelle zu schaffen, meistens mit Recht.