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BeitragVerfasst: Mi 4. Dez 2013, 11:48 
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Registriert: Do 28. Jun 2012, 13:25
Beiträge: 563
Hallo,
ich hoffe, dass meine Frage weder OT noch sonstwie im Forum untersagt ist.

Zum Thema habe ich zwar schon mal was in diversen Foren gelesen, allerdings wurde(n) meine letztendlich einfache(n) Frage(n) doch nicht beantwortet, die wie folgt lauten:

Wenn ich hin und wieder (oder "nebenberuflich") Hochzeiten oder andere Events fotografieren möchte, und auch für mich werben möchte, was muss ich dabei beachten, um dies vollkommen legal zu tun?

1.) Reicht es, die Einkünfte bei der Steuerklärung anzugeben?
2.) Ist es erforderlich, ein Gewerbe (o.ä.) anzumelden?
3.) Lassen sich diese Fragen gar nicht pauschal beantworten?

Ich hoffe sehr, dass jemand von Euch entsprechende Erfahrung oder Sachkenntnis besitzt.

VG
bouba

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Gruß,
bouba






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BeitragVerfasst: Mi 4. Dez 2013, 12:09 
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Beiträge: 5419
Wohnort: Nandlstadt
bouba hat geschrieben:
1.) Reicht es, die Einkünfte bei der Steuerklärung anzugeben?

Dem Finanzamt reicht das.

bouba hat geschrieben:
2.) Ist es erforderlich, ein Gewerbe (o.ä.) anzumelden?

Ja, weil das in der Gewerbeordnung so steht: wer ein Gewerbe ausübt, muss das auch anmelden.

Wenn deine Knipserei die Anforderungen für ein Gewerbe erfüllt (und das tut sie der Beschreibung nach), bist du gesetzlich verpflichtet, das anzumelden - mit den entsprechenden Konsequenzen.

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Grüße aus dem Süden

Alfredo


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BeitragVerfasst: Mi 4. Dez 2013, 12:15 
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Registriert: So 14. Okt 2012, 21:39
Beiträge: 4054
Wohnort: Mainz am Rhein
Wenn Du eine Dienstleistung gegen Bezahlung anbietest mußt du ein Gewerbe anmelden.
Ob Du Werbung für diese Dienstleistung machst oder nicht ist deine Sache.
Hinzu kommt, das das Fotografen Handwerk, evtl. auch deine Dienstleistung, unter Umständen dem Handwerksrecht unterliegt. Dann mußt du dich auch bei der Handwerkskammer eintragen. Hierzu geben die Kammern Auskunft.

Nur ein Angeben der erhaltenen Zahlungen in der Steuererklärung ist hier nicht zulässig, da ein Gewerbe betrieben wird. Mit der Angabe in der Steuererklärung zeigst Du nur auf das du Schwarzarbeit betrieben hast. Da freut sich das Finanzamt und die Handwerkskammer auch.

Anders sieht die Sache aus wenn Du für einen Fotografen auf Honorarbasis arbeitest, dann betreibst Du kein selbstständiges, eigenes Gewerbe. Aber das war ja nicht die Frage.

_________________
wer gerne liest: Meine andere Leidenschaft
https://www.bod.de/buchshop/stalin-poke ... 3837058819
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BeitragVerfasst: Mi 4. Dez 2013, 12:41 
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Registriert: Mi 10. Okt 2012, 15:05
Beiträge: 1242
Wohnort: NRW, Home of the PEF-Underdog
Als Schriftsteller oder Künstler musst Du Dich nur beim Amt melden, eine Gewerbeanmeldung brauchst Du nicht und Gewerbesteuer fällt erst ab der Freigrenze an, die liegt recht hoch, schaffst Du vermutlich nicht nenbenbei.

Allerdings weiß ich nicht ob das Kunst ist oder Journalismus/Schriftstellerei.

Andererseits kostet eine Anmeldung irgendwas um 20 Euro und Steuern zahlt man nur wenn man viel verdient.

:cheers:

_________________
LG Dirk :) -> PEF-Underdog


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BeitragVerfasst: Mi 4. Dez 2013, 12:53 
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Team
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Registriert: Fr 25. Nov 2011, 08:21
Beiträge: 24416
Wohnort: Alpen(NRW)
Neben den erwähnten Fragen sollte man immer im eigenen Arbeitsvertrag nach Klauseln suchen. Da steht oft drin, dass ein Nebengewerbe dem Arbeitgeber zur Kenntnis gebracht werden, bzw. dieser einwilligen muss. Nicht auszumalen, wenn man den eigentlichen Job wegen ein paar Hochzeitshootings auf Spiel setzt! :ichweisswas:

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LG Frank





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BeitragVerfasst: Mi 4. Dez 2013, 12:58 
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Registriert: Mi 1. Feb 2012, 14:46
Beiträge: 4549
Wohnort: 56294 Kalt
Der Hinweis auf den Arbeitsvertrag ist absolut korrekt und was die anderen Sachen angeht: Am besten direkt auch mal bei den Ämtern selbst nachfragen. Normalerweise hat man ja doch hilfreiche Menschen, die einem auch den einen oder anderen Tipp geben. Zwar habe ich mich noch nie selbständig gemacht, aber in anderen Fragen habe ich da immer absolut gute Erfahrungen gemacht. :ichweisswas:

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Viele Grüße

Jamou


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BeitragVerfasst: Mi 4. Dez 2013, 13:10 
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Registriert: Mi 1. Feb 2012, 20:09
Beiträge: 5419
Wohnort: Nandlstadt
DirkWitten hat geschrieben:
Allerdings weiß ich nicht ob das Kunst ist oder Journalismus/Schriftstellerei.

Weder, noch. Auftragsfotografie ist eine gewerbliche Dienstleistung.

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Grüße aus dem Süden

Alfredo


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BeitragVerfasst: Mi 4. Dez 2013, 14:18 
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Registriert: Do 28. Jun 2012, 13:25
Beiträge: 563
Ganz nette Posts bisher - vielen Dank. :2thumbs:

Alfredos 1. Post scheint mir sehr sachdienlich zu sein.
Wenn ich den Teil "ich mache Werbung für mich" weglasse, sondern ich mich lediglich ansprechen lasse, dann müsste die Sache mit dem Gewerbeschein ja wohl wegfallen.

Danke, Frank, für Deinen Hinweis mit dem Arbeitgeber, das habe ich schon eingeplant, und das wird auch kein Problem werden.

Naja, die Sache mit "bei den Ämtern nachfragen" - es würde mich nicht wundern, wenn ich dann nachher so klug bin wie zuvor - zugeschüttet mit Formularen, in denen Eventualitäten in einem Jargon abgefragt werden, die ich beide nicht verstehe. :shock:
Klar, womöglich kommt man da nicht drumherum.

Nochmal schönen Dank bis hierhin, wer noch was beitragen kann - nur zu.

Gruß,
bouba

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Gruß,
bouba






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BeitragVerfasst: Mi 4. Dez 2013, 14:21 
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Registriert: Mi 1. Feb 2012, 20:09
Beiträge: 5419
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bouba hat geschrieben:
Wenn ich den Teil "ich mache Werbung für mich" weglasse, sondern ich mich lediglich ansprechen lasse, dann müsste die Sache mit dem Gewerbeschein ja wohl wegfallen.

Nein, falsch verstanden. Werbung oder nicht ist völlig wumpe.

Entscheidend ist, ob du eine gewerbliche Dienstleistung gegen Bezahlung erbringst. Dann musst du das Gewerbe anmelden.

Ohne Werbung ist es nur einfacher, als "Schwarzarbeiter" durchzukommen, aber darum ging es ja hier nicht.

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Grüße aus dem Süden

Alfredo


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BeitragVerfasst: Mi 4. Dez 2013, 14:27 
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Manche halten den Kopp so lange über die Suppe bis ein Haar reinfällt


Zuletzt geändert von Sonnschein am Sa 7. Dez 2013, 09:01, insgesamt 1-mal geändert.

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